Evaluierung
1995 ist das ArbeitnehmeInnenschutzgesetz erlassen worden. Darin wird unter anderem festgehalten,daß alle Unternehmen Österreichs bis 1.1.1998 eine Gefahrenevaluierung Ihrer Arbeitsplätze durchzuführen haben. Das Gesetz wurde nun novelliert, um Klein- und Mittelbetriebe mehr Zeit zur Durchführung der Evaluierung einzuräumen.Die ursprünglich vorgesehenen Fristen gelten demnach nur für Betriebe mit mehr als 100 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern.
Arbeitnehmer | Bestellung der Sicherheitsfachkraft | Fertigstellung der Evaluierung |
---|---|---|
101 - 150 | 1.1.1997 | 30.6.1997 |
51 - 100 | 1.1.1998 | 30.6.1998 |
11 - 50 | 1.1.1999 | 30.6.1999 |
< 11 | 1.1.2000 | 30.6.2000 |
Verantwortich für die Durchführung der Evaluierung ist der Eigentümer bzw. der handelsrechtilche Geschäftsführer. Die Nichterfüllung kann Verwaltungsstrafen zwischen 2.000.- und 100.000.- nach sich ziehen. Im Fall eines Arbeitsunfalles bedeutet es grobe Fahrlässigkeit.
Sowohl die strafrechtliche Verfolgung als auch Haftansprüche treffen nicht das Unternehmen, sondern den Verantwortlichen als Person.
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Das technische Büro Indrich minimiert das Haftrisiko Ihres Unternehmens durch die Tätigkeit im Betrieb und durch eine Haftpflichtversicherung. |