Evaluierung

1995 ist das ArbeitnehmeInnenschutzgesetz erlassen worden. Darin wird unter anderem festgehalten,daß alle Unternehmen Österreichs bis 1.1.1998 eine Gefahrenevaluierung Ihrer Arbeitsplätze durchzuführen haben. Das Gesetz wurde nun novelliert, um Klein- und Mittelbetriebe mehr Zeit zur Durchführung der Evaluierung einzuräumen.
Die ursprünglich vorgesehenen Fristen gelten demnach nur für Betriebe mit mehr als 100 regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern.

Arbeitnehmer Bestellung der Sicherheitsfachkraft Fertigstellung der Evaluierung
101 - 150 1.1.1997 30.6.1997
51 - 100 1.1.1998 30.6.1998
11 - 50 1.1.1999 30.6.1999
< 11 1.1.2000 30.6.2000


Verantwortich für die Durchführung der Evaluierung ist der Eigentümer bzw. der handelsrechtilche Geschäftsführer. Die Nichterfüllung kann Verwaltungsstrafen zwischen 2.000.- und 100.000.- nach sich ziehen. Im Fall eines Arbeitsunfalles bedeutet es grobe Fahrlässigkeit.

Sowohl die strafrechtliche Verfolgung als auch Haftansprüche treffen nicht das Unternehmen, sondern den Verantwortlichen als Person.

tbi Das technische Büro Indrich minimiert das Haftrisiko Ihres Unternehmens durch die Tätigkeit im Betrieb und durch eine Haftpflichtversicherung.

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