 |
Sicherheitstechnik
Eine SICHERHEITSFACHKRAFT (Leiter des Sicherheitstechnischen Dienstes) ist in jedem Betrieb einzurichten.
Termin |
Arbeitnehmer |
Mindesteinsatzzeit pro Jahr |
ab 1.1.1998 |
51 - 60 |
56 Stunden |
ab 1.1.1997 |
101 - 150 |
126 Stunden |
ab 1.1.1996 |
151 - 200 |
176 Stunden |
ab 1.1.1995 |
251 - 300 |
276 Stunden |
VORAUSSETZUNGEN für eine externe Sicherheitsfachkraft
 |
Ingenieur |
 |
Lehrgang und Prüfung für Sicherheitsfachkräfte |
 |
Kentnisse des Arbeitnehmerschutzes |
 |
Betriebserfahrung |
 |
Wissen um die speziellen Gefahren und Vorschriften des Betriebes und der Baustellen |
AUFGABEN der Sicherheitsfachkraft
Die Sicherheitsfachkraft hat über die geleistete Einsatzzeit Aufzeichnungen zu führen, die den Arbeitsinspektor vorzulegen sind. Auf Verlangen ist den Organen der Unfallversicherung und dem Betriebsrat Einsicht in diese Aufzeichnungen zu gewähren (§ 6,7 der VO). Die Sicherheitsfachkraft ist unmittelbar dem Arbeitgeber unterstellt ; er hat diesem und dem Betriebsrat unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit vom Arbeitnehmer notwendig sind (monatiges Tätigkeitsprotokoll).
Die Hauptaufgabe der Sicherheitsfachkraft liegt aber in der laufenden Kontrolle des Arbeitsschutzes im Betrieb und auf den Baustellen.
Sie muß in den notwendigen Abständen alle Arbeitsplätze im Betrieb und auf den Baustellen besichtigen, um die erforderlichen Maßnahmen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten dem Betriebsinhaber vorschlagen zu können. Bei diesen Betriebsbesichtigungen muß die Sicherheitsfachkraft den Betriebsrat und die Sicherheitsvertrauenspersonen beiziehen.
 |
Das technische Büro Indrich erreicht das größte Maß an Sicherheit bei geringsten Kosten! |
Weitere Aufgaben
 |
Beratung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer bei der Durchführung des Arbeitnehmerschutzes |
 |
Beratung bei Einrichtung und Verwendung von Schutzmaßnahmen |
 |
Beratung bei Behebung bestehender Mängel bei Einrichtungen und Vorkehrungen für den Arbeitnehmerschutz durch die zuständigen Stellen des Betriebes |
|