Vorbeugender Brandschutz
Der Brandschutzbeauftragte
In jedem größeren Betrieb, aber auch in Anstalten und Schulen wird von der Bau- und/oder Gewerbebehörde ein besonders ausgebildeter Brandschutzbeauftragter vorgeschrieben.AUFGABEN des Brandschutzbeauftragten
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Ausarbeitung einer Brandschutzordnung |
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Durchführung der Eigenkontrolle - regelmäßige Kontrollen des Betriebes auf Brandsicherheit |
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Veranlassung der periodischen Überprüfungen von Brandschutzeinrichtungen |
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Festlegung des Verhaltens im Brandfall |
Der Brandschutzplan

Der Brandschutzplan hat alle Informationen über Anordnung und Bauausführung des Gebäudes, mögliche Gefahren im Gebäude, der Verkehrswege, der Flächen für die Feuerwehr und der Löschwasserversorgung zu enthalten. Diese Angaben sind im Brandfall für die Feuerwehr von groöer Bedeutung und erleichtern den Einsatz. Der Brandschutzplan ist bei der Feuerwehr zu hinterlegen und muß im Betrieb für die Feuerwehr jederzeit zugänglich sein.
Grundlage des Brandschutzplanes ist ein normaler Bauplan (in der Regel im Maßstab 1:100), in dem alle betriebs- und brandschutztechnisch wichtigen Informationen mit genormten Planzeichen (ÖNORM F 2031 oder TRVB 0-121) eingetragen sind.
Die wichtigsten dieser Informationen sind:
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Darstellung der Verkehrswege, der Flächen für die Feuerwehr, der Zugänge, der Wasserentnahmestellen und einer eventuell vorhandenen Brandmeldezentrale im Lageplan |
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Brandabschnittsbegrenzungen, Fluchtwege mit den Notausgängen sowie Anordnung der Brandmelder mit Schleifenzuordnung in den Geschoßplänen |
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Lage von Hauptschaltern und Absperrvorrichtungen (Gas, Öl, Heißwasser u.ä.) |
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Besondere Hinweise auf Gefahren, wie Lagerung von Chemikalien oder brennbaren Flüssigkeiten |
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Brandschutzeinrichtungen und Bereithaltung von Löschmittel |